Werner Krumme

Krumme GS 074

Werner Krumme, geboren 1909 in Dortmund, war von Februar 1943 bis Juli 1944 als politischer Häftling in Auschwitz. Er wurde unter der Nummer 99.166 registriert. Krumme war 1942 in Breslau zusammen mit seiner Ehefrau, die Jüdin war, verhaftet worden, weil sie zwei verfolgten jüdischen Frauen, Renate und Anita Lasker, zur Flucht nach Frankreich verhelfen wollten. Ebenso wie Krumme und seine Frau wurden die beiden jungen Frauen nach Auschwitz verbracht. Krumme war in der Abteilung tätig, die die „Arbeitseinsatz“ genannte Verwendung der Konzentrationslagerhäftlinge organisierte. Nach den Arbeitskräfteanforderungen von Lagerverwaltung und Firmen, die in Auschwitz und Umgebung ansässig waren, stellte die Abteilung die Häftlingsarbeitskommandos zusammen. Krumme wurde nach seiner Entlassung aus Auschwitz zur Wehrmacht eingezogen. In den Augen der Nationalsozialisten war der „Arier“ Krumme, dessen Ehefrau in Auschwitz ermordet worden war, nach dem Tod seiner jüdischen Frau wieder „wehrwürdig“. Wenige Wochen nach ihrer Einlieferung in Auschwitz kam Krummes Frau um. Ihr Tod wurde dem Häftling Krumme von einem SS-Mann mit folgenden Worten mitgeteilt: „Seien Sie froh, dass Sie das Judenschwein los sind.“

Zur Zeit seiner Aussage im Juli 1964 war der Zeuge Werner Krumme, der als Nebenkläger im Prozess zugelassen war und von den Frankfurter Rechtsanwälten Henry Ormond und Christian Raabe vertreten wurde, 55 Jahre alt. Von Beruf Handelsvertreter, lebte er in München.

Hörbeispiel:

Es war doch so, dass die Arbeit im Lager lebenszerstörend wirken sollte. Ich hatte die Aufgabe, Anforderungen nach Fachkräften zu befriedigen. Ich musste also aus der Masse der Häftlinge irgendwelche Facharbeiter heraussuchen für bestimmte Arbeitskommandos. Ich musste aber auch beinahe täglich Arbeitskommandos ergänzen, weil täglich ein Ausfall an Menschen bestand, die zugrunde gegangen waren. Sie waren entweder als „Muselmänner“ – der Begriff ist ja hier schon oft gefallen – zugrunde gegangen, oder aber sie waren, in Parenthese, „auf der Flucht“ erschossen worden, oder sie waren totgeprügelt worden.
(63. Verhandlungstag, 9.7.1964)

Erläuterung:

In seiner Funktion als „Arbeitsdienst“ hatte der Zeuge Werner Krumme genaue Kenntnis von den verheerenden Auswirkungen der Zwangsarbeit auf die Gesundheit der Häftlinge. Viele Arbeitskommandos waren sogenannte Todeskommandos. Die Chance, in diesen Kommandos zu überleben, war sehr gering. Häftlinge, die während des Arbeitseinsatzes zusammenbrachen, wurden oftmals von Kapos oder SS-Posten erschlagen bzw. erschossen. Ausgezehrte, abgemagerte und erschöpfte Häftlinge, die sogenannten Muselmänner, wurden bei Selektionen, zum Beispiel am Lagertor bei der Rückkehr der Arbeitskolonnen ins Lager, ausgewählt und zur Vernichtung in die Gaskammern verbracht. Eine Methode, „arbeitsunfähige“ Häftlinge zu töten, war die als „Mützewerfen“ bezeichnete Vorgehensweise der SS. Einem Häftling wurde von einem SS-Mann die Mütze vom Kopf gerissen und über eine Bewachungsgrenze. Dann wurde der Häftlinge gezwungen, die Mütze zu holen. Da er den von der SS bewachten Bereich überschritt, wurde er wegen angeblichen Fluchtversuchs erschossen.

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