Zeugen

Insgesamt wurden 360 Zeugen im Auschwitz-Prozess vernommen. Darunter waren 211 Auschwitz-Überlebende, 54 vormalige SS-Angehörige von Auschwitz, 37 andere SS-Zeugen sowie 58 sonstige Zeugen wie zum Beispiel Angehörige der Angeklagten, Angestellte der IG-Farbenindustrie und der Firma Siemens. Vor allem für die Auschwitz-Überlebenden bedeutete es eine große Überwindung, vor Gericht noch einmal ihren damaligen Peinigern gegenüber zu treten und über die schlimmste Zeit ihres Lebens zu berichten.

Aussagen auf Tonband mitgeschnitten

 Historischen Wert haben die Tonbandaufzeichnungen der Verhandlung, die zur Stützung des Gedächtnisses des Gerichts gemacht wurden. Es ist wohl Überlebenden von Auschwitz wie Hermann Langbein zu verdanken, dass die Aufnahmen erhalten geblieben sind und nicht gelöscht wurden. »Niemand wird noch einmal die Möglichkeit haben, so viele Überlebende von Auschwitz unter Eid über ihre Erlebnisse berichten zu lassen. « (Hermann Langbein). Die 103 Tonbänder enthalten neben den Vernehmungen von 319 Zeugen die Schlussworte der 20 Angeklagten, das Plädoyer von Staatsanwalt Joachim Kügler, die Schlussvorträge von 10 Verteidigern sowie die elfstündige mündliche Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Hans Hofmeyer.

Die 50 ausgewählten Auschwitz-Überlebenden von der Ton-Bild-Installation können Sie hier mit ausführlichen Informationen aufrufen.