Arie Fuks

Fuks GS 145

Arie Fuks, 1926 in Polen geboren, wurde Ende 1942 zusammen mit seinen Eltern vom Ghetto Maków Mazowiecki (nördlich von Warschau) nach Auschwitz deportiert. Sein Vater kam mit ihm ins Lager, seine Mutter wurde nach der Ankunft vergast. Fuks wurde als Häftling Nummer 81.454 registriert und dem „Aufräumungskommando“ zugeteilt, das auf der Rampe die Güterwagen öffnen, die Deportierten aussteigen lassen, ihr Gepäck entladen und in das Effektenlager bringen musste. Oft hatte das Kommando auch Kranke und während der Fahrt Verstorbene aus den Wagen zu holen. Kranke und Leichen wurden auf dem „Bahnsteig“ abgelegt und später auf Lastwagen mit einer kippbaren Ladefläche geladen. Die LKWs fuhren mit ihrer Fracht zu den Verbrennungsstätten und kippten die Menschenladung in die brennenden Gruben. Fuks war bis zur „Evakuierung“ von Auschwitz im Aufräumungskommando. Er wurde ins Konzentrationslager Natzweiler/Struthof (Elsass), später in das Nebenlager Dautmergen sowie in das Zwangsarbeitslager Tailfingen in Süddeutschland verbracht. Im Mai 1945 erlebte Fuks seine Befreiung durch die französische Armee.

Zur Zeit seiner Vernehmung im Oktober 1964 war der Zeuge Arie Fuks 39 Jahre alt und arbeitete als Kaufmann in Idar-Oberstein/Rheinland-Pfalz.

Hörbeispiel:

Ich hatte eine Aufgabe, die Transporte auszuladen, die Pakete der Häftlinge zusammenzustellen. Wir durften mit denen überhaupt nicht in Kontakt kommen und sprechen. Das heißt, in Kontakt mussten wir ja sein mit denen, aber wir durften mit keinem von den in Transporten Angekommenen sprechen. Wir mussten nur sehen, dass die Leute aus den Waggons aussteigen und alles, was sie mitgebracht haben, liegen lassen, die ganzen Pakete. Und wenn die nach vorne gegangen sind, da sind die in zwei Kolonnen gestellt geworden: eine Kolonne nach links, eine Kolonne nach rechts, Frauen extra, Männer extra. Nachher stand der bekannte Doktor Mengele, und der hat die Selektion durchgeführt. Rechts mit dem Finger mussten die ins Arbeitslager gehen und links mit dem Finger, das war die Vergasung.
(101. Verhandlungstag, 16.10.1964)

Erläuterung:

Die Häftlinge des „Aufräumungskommandos“ hatten auf der Rampe striktes Sprechverbot. Mit den angekommenen Deportierten durften sie keinen Kontakt aufnehmen. Das Kommando hatte am Anfang einer Transportankunft dafür zu sorgen, dass sich die Menschen in zwei Kolonnen jeweils in Fünferreihen aufstellten. Männer in der einen, Frauen mit Kindern in der anderen Kolonne. Manchmal griffen die Angehörigen des Kommandos in das Geschehen ein, indem sie junge Frauen, die Kinder bei sich hatten, unauffällig aufforderten, die Kinder älteren, anverwandten Frauen zu geben. So hofften die Häftlinge, die Frauen vor der unmittelbaren Vergasung retten zu können. Waren die Kolonnen aufgestellt, nach Geschlechtern getrennt, rückten die Deportierten zu den SS-Führern vor, die die Selektion durchführten. Meist waren es SS-Ärzte, welche die Auswahl trafen. Für die deportierten Juden gab es in Birkenau nur zwei Wege: den Weg ins Gas oder den Weg ins Lager, der meist auch den baldigen Tod bedeutete.

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