Gisella Böhm

Boehm GS 150

Gisella Böhm, 1897 in Sighisoara/Schäßburg in Rumänien geboren, wurde im April 1944 im Rahmen der „Ungarn-Aktion“ mit ihrer Familie unweit ihres Wohnorts Odorhei/Oderhellen, in Tîrgu Mures, in ein provisorisches Ghetto verbracht, das als Sammelstelle vor der Deportation nach Auschwitz diente. Ende Mai 1944 kam Gisella Böhm zusammen mit ihrer Tochter Ella, die ebenfalls als Zeugin im Auschwitz-Prozess aussagte, auf Transport, ihr Ehemann folgte in einem späteren Todeszug. Die Zeugin wurde von einer SS-Kommission, der der Angeklagte Dr. Victor Capesius und die SS-Ärzte Dr. Josef Mengele und Dr. Fritz Klein angehörten, selektiert und ins Lager eingewiesen und erhielt die Nummer A-25.382.

Böhm kannte Capesius aus ihrer Heimat. Capesius war in den 1930/40er Jahren Vertreter der Firma Farbenwerke Bayer AG/Leverkusen und hatte den Ehemann von Gisella Böhm, der Stadtarzt in Odorhei war, geschäftlich aufgesucht. Nach der „Aufnahme“ kam Böhm in den Lagerabschnitt BIIc und wurde als Häftlingsärztin eingesetzt, später kam sie auf Befehl von Mengele in den Ambulanzblock im Stammlager (Auschwitz I). Nach der Auflösung des Lagers Auschwitz und dem Todesmarsch nach Gleiwitz kam Böhm in das Konzentrationslager Ravensbrück und in die Nebenlager Malchow und Taucha. In der Nähe von Leipzig wurde sie befreit und kehrte Mitte 1945 in ihre Heimat zurück.

Zur Zeit ihrer Vernehmung im November 1964 war die Zeugin Gisella Böhm 67 Jahre alt und lebte als Kinderärztin in Odorhei/Rumänien.

Hörbeispiel:

Uns ordnete man in Reihen, die nach rechts gehenden Frauen, wir wurden in ein Bad geführt und gänzlich enthaart. Wir wurden dann geschoren. Alle behaarten Hautteile wurden vom Haar entblößt, mit Rasiermaschinen und ganz unglatt. Es waren sehr entstellte Figuren, diese geschorenen Frauen, und sehr unglücklich. Ich tröstete sie: „Es geht zu einer Arbeit, wir werden desinfiziert, wir werden Kleider bekommen.“
(113. Verhandlungstag, 19.11.1964)

Erläuterung:

Im Sommer 1944 wurden auf der Rampe von Birkenau die Selektionen durch SS-Ärzte durchgeführt. Hatten sich nach dem Aussteigen aus den Güterwaggons auf Befehl der SS zwei Kolonnen, bestehend aus Männern bzw. aus Frauen mit Kindern, gebildet, wählten die SS-Mediziner aus den beiden Kolonnen die „arbeitsfähigen“ Männer und Frauen aus. Die für das Lager Selektierten wurden zur „Aufnahme“ geführt und meist in der „Sauna“ den menschenunwürdigen Maßnahmen wie Haarescheren, Tätowierung und Desinfektion unterworfen. Ihrer Habseligkeiten und ihrer Kleidung beraubt, wurden die Frauen in Häftlingskleider gesteckt, mit Holzschuhen versehen und in die überfüllten Häftlingsbaracken gebracht.

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