Franz Hofmann

5. April 1906, Hof an der Saale/D – 14. August 1973, Straubing/D

Franz Hofmann  Franz Hofmann

Persönlicher Werdegang:

Sohn eines Metzgers; eines von sechs Geschwistern; Besuch der Volksschule von 1912 bis 1920; Ausbildung zum Tapezierer 1920 bis 1923; arbeitete anschließend in verschiedenen Geschäften von Verwandten und später als Kellner und Hoteldiener; von 1945 bis 1954 als Hilfsarbeiter tätig; im Spruchkammerverfahren zu 20,- DM Geldstrafe verurteilt; wegen seiner Tätigkeit im KZ Dachau wurde Hofmann wegen zweifachen Mordes zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt (Urteil des Schwurgerichts München II vom 19.12.1961 - 2 Ks 8/61); Strafverfahren gegen Hofmann wegen seiner Tätigkeit im KZ Natzweiler beim Schwurgericht Hechingen.

Funktionen während des NS-Regimes:

Mitglied der NSDAP (Nr. 1.369.617) und Angehöriger der Allgemeinen SS (Nr. 40.651) seit dem 20. Juli 1932; von Ende September 1933 bis zum 1. Dezember 1942 zuletzt als stellvertretender Schutzhaftlagerführer im KZ Dachau; im KZ Auschwitz zuletzt als erster Schutzhaftlagerführer in Auschwitz-Stammlager eingesetzt; Angehöriger der SS-Mannschaft im KZ Auschwitz von Dezember 1942 bis zu seiner Versetzung in das KZ Natzweiler am 15. Mai 1944; letzter Dienstgrad: SS-Hauptsturmführer.

Zur Zeit der Verhandlung:

57 Jahre, verheiratet, sechs Kinder.
Untersuchungshaft seit 1959, Strafhaft in anderer Sache seit 1962. Franz Hofmann wurde wegen Mordes in einem Fall und gemeinschaftlichem Mordes zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.