Imre Gönczi

Imrich Gönczi, 1925 in Nitra/Tschechoslowakei geboren, wurde im Juni 1942 nach Auschwitz deportiert und als Häftling Nummer 44.035 registriert. Gönczi arbeitete hauptsächlich als PflegerPfleger
Die → SS setzte in den → Häftlingskrankenbauten Häftlinge, die meistens von Beruf Mediziner waren, als Häftlingspfleger ein.
im KrankenbauKrankenbau
→ <Häftlingskrankenbau>
des Lagers, sein unmittelbarer Vorgesetzter auf der Seite der SS war der Angeklagte Josef Klehr, der als sogenannter Sanitätsdienstgrad im HäftlingskrankenbauHäftlingskrankenbau
In den Konzentrationslagern wurden Blöcke bzw. Baracken eingerichtet, in denen kranke Häftlinge medizinisch versorgt werden sollten. → SS-Lagerärzte und → SS-Sanitätsdienstgrade waren die Vorgesetzten von → Häftlingsärzten und -pflegern, die sich mit den wenigen zur Verfügung stehenden medizinischen Mitteln um die erkrankten Häftlinge kümmerten. Der Aufenthalt im → Krankenbau war für die Lagerinsassen mit einem hohen Risiko verbunden. Wurden die Kranken innerhalb kurzer Zeit nicht wieder „arbeitsfähig“ und konnten ins Lager entlassen werden, fielen sie Selektionen zum Opfer. Die → SS-Ärzte, assistiert von den Sanitätsdienstgraden, wählten die Kranken aus und schickten sie in den Tod: Sie wurden vergast oder mit → Phenolinjektionen getötet.
tätig war. Bevor Gönczi PflegerPfleger
Die → SS setzte in den → Häftlingskrankenbauten Häftlinge, die meistens von Beruf Mediziner waren, als Häftlingspfleger ein.
wurde, war er im Nebenlager Buna/MonowitzMonowitz
Auf dem Boden des polnischen Dorfes Monowice wurde 1942 von dem Unternehmen IG Farbenindustrie AG ein Barackenlager (Lager IV: Dorfrand) errichtet. In dem Lager wurden ab Ende Oktober 1942 KZ-Häftlinge untergebracht. Für das firmeneigene Lager werden die Bezeichnungen „Lager Buna“ bzw. „Lager Monowitz“ gebraucht. Die → SS verwendete die Bezeichnungen „Arbeitslager Buna“ und „Arbeitslager Monowitz“, ab November 1944 auch „KL Monowitz“.
beim Bau der Werke der I.G. Farbenindustrie AG eingesetzt.
Zur Zeit seiner Aussage im Juni 1964 war der Zeuge Imrich Gönczi 39 Jahre alt, von Beruf Zahnarzt und lebte in Teplice/Tschechoslowakei.

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Hörbeispiel:
Auf diesem Kommando habe ich mit meinem Vater gearbeitet. Eines Tages auf diesem Arbeitsplatz ist zu ihm ein SS-Mann gekommen, den ich nicht mit Namen kenne, es war ein Posten, hat die Mütze meines Vaters weggenommen und weggeschmissen hat. Und wie mein Vater sich die Mütze holen wollte, hat er ihn erschossen. Das war mein erster Eindruck auf Auschwitz. Wenn ich zu diesem SS-Mann kam – ich war sehr jung noch, ich war 17, denke ich, 17 Jahre alt ... ich dachte damals, dass mein Leben schon keinen Wert hat, weiter ohne meinen Vater zu leben – ich sprang zu ihm, und er hat mich geschlagen und hat er geschrien: „Dich schieße ich nicht! Schade um die Kugel, du krepierst sowieso!“ Und zur Strafe musste ich dann abends nach der Arbeitsschicht mit meinen Kameraden meinen Vater von diesem Platz auf dem Rücken zurück ins Lager tragen. Ich musste ihn auch aufheben von dem Platz, wo er erschossen wurde. Und noch warmes Blut habe ich in meinen Händen gespürt.
(53. Verhandlungstag, 8.6.1964)


Erläuterung:
Eine verbrecherische Methode des SS-Bewachungspersonals, Häftlinge während ihrer Tätigkeit auf den ArbeitskommandosArbeitskommandos
Eine Häftlingsgruppe, die von der → SS zu einer bestimmten Tätigkeit eingesetzt wurde, nannte man „Arbeitskommando“. Seitens der SS war ein „Kommandoführer“ für den Arbeitseinsatz der Häftlinge verantwortlich. Von der SS eingesetzte → Kapos, bei großen Arbeitskommandos Oberkapos, hatten Aufsichtsfunktionen auszuüben. Nicht wenige Kapos erwiesen sich als willige Handlanger der SS und drangsalierten die Häftlinge.
willkürlich zu töten, war das sogenannte MützewerfenMützewerfen
Alle KZ-Häftlinge mussten Mützen tragen. Wollte ein SS-Mann, der ein → Arbeitskommando bewachte, einen Häftling willkürlich und eigenmächtig töten, warf er die Mütze des Häftlings über eine Linie, die in den Augen der → SS den bewachten Bereich begrenzte. Überschritt der Häftling, um seine Mütze zu holen, auf Befehl die Bewachungslinie, wurde er von den SS-Posten „auf der Flucht“ erschossen. Meist wurden die SS-Männer für ihre angebliche Verhinderung einer Flucht noch belobigt und mit Urlaubstagen und Sonderrationen belohnt.
. Ein SS-Mann nahm einem Häftling seine Mütze vom Kopf und warf sie weg. Die Mütze landete außerhalb einer Linie, die die Posten als Bewachungsgrenze betrachteten und die von den Häftlingen nicht überschritten werden durfte. Unter der Androhung, ihn bei Befehlsverweigerung auf der Stelle zu erschießen, zwang der SS-Mann den Häftling, seine Mütze zu holen. Da der Häftlinge gezwungen war, die Bewachungslinie zu überschreiten, wurde er „auf der Flucht“ erschossen. Das „MützewerfenMützewerfen
Alle KZ-Häftlinge mussten Mützen tragen. Wollte ein SS-Mann, der ein → Arbeitskommando bewachte, einen Häftling willkürlich und eigenmächtig töten, warf er die Mütze des Häftlings über eine Linie, die in den Augen der → SS den bewachten Bereich begrenzte. Überschritt der Häftling, um seine Mütze zu holen, auf Befehl die Bewachungslinie, wurde er von den SS-Posten „auf der Flucht“ erschossen. Meist wurden die SS-Männer für ihre angebliche Verhinderung einer Flucht noch belobigt und mit Urlaubstagen und Sonderrationen belohnt.
“ und die Erschießung von Häftlingen „auf der Flucht“ waren bei den SS-Posten beliebt, denn die vorgebliche Verhinderung einer Flucht wurde mit „Lebensmittel-Sonderrationen“ (Tabak, Schnaps) und Urlaubstagen durch die Lagerleitung honoriert.